| Kriminell kann es werden, wenn die 
		Polizei  auf eine solche Vorladung verzichtet, 
		und die 
		Betroffenen unangekündigt mit 2 Personen aufsucht. Bei diesem "plötzlichen 
		Überfall" kann es sein, 
 dass die zwei Polizisten es vermeiden,
 vorher über die Rechte des Beschuldigten aufzuklären.
 
 Bei einer späteren Beschwerde kann dies nicht bewiesen werden, weil zwei  
		Personen gegen eine Person rechtswidrig gehandelt haben.
 
		So geschehen im Zusammenhang mit dem Polizeirevier Weil am Rhein. Die 
		dazu 
		anschließende Dienstaufsichtsbeschwerde wurde "natürlich" 
		von der Führungsebene und von der Staatsanwaltschaft Lörrach 
		zurückgewiesen. 
		 Wer also genügend Mut hat, wird trotzdem dieses 
		rechtswidrige Verhalten als Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen, auch 
		wenn die Chancen gering sind. 
		 Die Polizei, und vor allem das Polizeirevier Weil am 
		Rhein, gibt selten Fehler zu. 
		 Dazu hat die Polizei, und vor allem das Polizeirevier 
		Weil am Rhein, die bedingungslose Unterstützung der Staatsanwaltschaft 
		und von Richtern des Amtsgerichts Lörrach (Richter Tobias Trefzer, jetzt beim Amtsgericht Freiburg,
 Richterin Dr. Yvonne Puchinger, jetzt bei der Staatsanwaltschaft 
		Lörrach,
 Richter Axel Frick, Amtsgericht Lörrach).
 
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